Die Selbstverpflichtung ist ein Instrument zur Qualitätssicherung der Evaluationsagentur. Unter Selbstverpflichtung sind Vorgaben zu verstehen, die ein Qualitätsniveau definieren.
Die Anbieter verpflichten sich, die folgenden Regeln einzuhalten bzw. zu erfüllen:
Zur QualitätssicherungDie Anbieter überprüfen regelmäßig und systematisch die Wirksamkeit bzw. Effizienz ihrer eignen Arbeit (intern oder externe Qualitätssicherung).Zur TransparenzDie Anbieter erklären sich bereit, Zusatzinformationen über sich und ihr Angebot zur Verfügung zu stellen. Damit soll Transparenz (Durchsichtigkeit/Klarheit) für Informationssuchende hergestellt und die Qualität der Information des Anbieters herausgestellt werden. Angaben über den Anbieter sind für den Suchenden / Auftraggeber hilfreich, um einordnen und bewerten zu können, ob der Anbieter auch das bietet, was man sucht.Transparenz über:
Zur Nutzerfreundlichkeit / UsabilityDie Internetpräsenz – Navigation und Darstellung - ist benutzerfreundlich. Die Website ist barrierefrei, der User kann ohne irgendwelche Barrieren zu überwinden, die Website benutzen. Mitarbeiter sind schriftlich, telefonisch, elektronisch oder persönlich erreichbar und beantworten Anfragen.Zur Aktualität der DatenWas gestern noch aktuell, kann heute bereits veraltet sein. Angebot, Informationen sind jederzeit „topaktuell“, regelmäßig auszutauschen bzw. zu ergänzen.Zur VerlässlichkeitAlle im Internet veröffentlichten Informationen (Inhalte) sind grundsätzlich wahrheitsgemäß, vollständig und präzise formuliert.Zur VerständlichkeitInformationen sind zielgruppengerecht aufgearbeitet. |